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   OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17   

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https://dejure.org/2017,77133
OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17 (https://dejure.org/2017,77133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2017 - 13 UF 15/17 (https://dejure.org/2017,77133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2017 - 13 UF 15/17 (https://dejure.org/2017,77133)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f.; 60, 79, 91).

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79, 91).

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert wird, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79, 89).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119, 145; 60, 79, 93).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79, 88 f.; 72, 122, 138).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f.; 60, 79, 91).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119, 145; 60, 79, 93).

  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Voraussetzung für die Entziehung der elterlichen Sorge ist mithin eine Gefährdung des Kindeswohls, also ein bereits eingetretener Schaden des Kindes oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. nur BVerfG FamRZ 2010, 713).

    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um verbal aggressive Verhaltensweisen, die ohne hierdurch bedingte nachhaltige Gefährdung des geistigen oder seelischen Wohls nicht für einen Sorgerechtsentzug ausreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. nur BVerfGE 72, 122, 137 f.).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79, 88 f.; 72, 122, 138).

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Der Staat ist berechtigt und verpflichtet, zur Wahrung des Kindeswohls die räumliche Trennung des Kindes von den Eltern zu veranlassen, wenn das Kind bei einem Verbleib in der Familie oder bei einer Rückkehr dorthin in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, stattgebender Kammerbschluss vom 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16).
  • VGH Hessen, 16.09.2014 - 10 A 500/13

    Zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Kindesmutter zitierten Urteil des Hessischen VGH vom 16.09.2014 Az. 10 A 500/13 - NVwZ-RR 2015, 258.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2016 - 6 WF 200/16

    Befugnisse des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Dies ist unbedenklich (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2016, 6 WF 200/16 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Dies ist im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1556).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09

    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Es genügt eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefährdung des Kindeswohls (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1746).
  • OLG Jena, 21.02.2011 - 1 UF 273/10
    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
    Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können (vgl. dazu nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2011, 6 UF 108 - zitiert nach Juris; OLG Jena FamRZ 2011, 1070).
  • VG München, 12.01.2006 - M 15 K 04.5721
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